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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 4 Leistungszeit

Von uns angegebene Lieferungs- und Leistungszeiten oder Lieferungs- und Leistungstermine
sind unverbindlich.
Bindende Lieferungs- und Leistungszeiten oder Termine bedürfen ausdrücklicher besonderer Vereinbarung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen für unsere
     Leistungserbringung zu schaffen.

     Er muß insbesondere:

     1. dafür Sorge tragen, daß durch seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines
         Auftrags Rechtsnormen und behördliche Vorgaben sowie private Rechter Dritter nicht
         verletzt werden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter
         vor Ausführung unserer Arbeiten vorliegen,

     2. für Anfahrmöglichkeit mit LKW und den ungehinderten Zugang zur Baustelle während der
         Ausführungszeit sorgen, sowie Baustrom und Bauwasser sowie Gelegenheiten für die ordnungs-
         gemäße Beseitigung von Abfällen und Abwässern auf seine Kosten uns zur Verfügung stellen,

     3. uns die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Auskünfte über die örtlichen
         baulichen Gegebenheiten erteilen sowie auf unser Verlangen Pläne und Unterlagen zur
         Verfügung zu stellen und

     4. auf unser Verlangen in angemessener Frist Anweisungen zur Leistungsdurchführung erteilen,
         wenn seine Vorgaben lückenhaft oder fehlerhaft sind und wir ihm entsprechende Bedenken
          angezeigt haben.

     (2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 genannten Verpflichtungen oder gerät
          er mit ihrer Erfüllung in Verzug, so hat er unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche
          die uns entstehenden Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für Arbeitskosten
          unserer Mitarbeiter zu ersetzen.

§ 6 Leistungseinschränkung

Installations-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gestellung, Auf- und Abbau von Gerüsten
gehören nicht zu den von uns geschuldeten Leistungen, sondern sind vom Kunden auf seine
Kosten zu übernehmen.
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