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Ausführung der kom- pletten Stahlbau- planung und ... |
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H2O Unlimited stellt technisch ausgereifte Trinkwasser- aufbereitungsanlagen |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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§ 4 Leistungszeit
Von uns angegebene Lieferungs- und Leistungszeiten oder Lieferungs- und Leistungstermine sind unverbindlich.
Bindende Lieferungs- und Leistungszeiten oder Termine bedürfen ausdrücklicher besonderer Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen für unsere
Leistungserbringung zu schaffen.
Er muß insbesondere:
1. dafür Sorge tragen, daß durch seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines
Auftrags Rechtsnormen und behördliche Vorgaben sowie private Rechter Dritter nicht verletzt
werden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter vor
Ausführung unserer Arbeiten vorliegen,
2. für Anfahrmöglichkeit mit LKW und den ungehinderten Zugang zur Baustelle während der
Ausführungszeit sorgen, sowie Baustrom und Bauwasser sowie Gelegenheiten für die ordnungs-
gemäße Beseitigung von Abfällen und Abwässern auf seine Kosten uns zur Verfügung stellen,
3. uns die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Auskünfte über die örtlichen
baulichen Gegebenheiten erteilen sowie auf unser Verlangen Pläne und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen und
4. auf unser Verlangen in angemessener Frist Anweisungen zur Leistungsdurchführung erteilen,
wenn seine Vorgaben lückenhaft oder fehlerhaft sind und wir ihm entsprechende Bedenken
angezeigt haben.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 genannten Verpflichtungen oder gerät er
mit ihrer Erfüllung in Verzug, so hat er unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche
die uns entstehenden Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für Arbeitskosten
unserer Mitarbeiter zu ersetzen.
§ 6 Leistungseinschränkung
Installations-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gestellung, Auf- und Abbau von Gerüsten
gehören nicht zu den von uns geschuldeten Leistungen, sondern sind vom Kunden auf seine Kosten zu übernehmen.
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